Bahnübergänge – ein heikles Thema. Der erixx bringt ja die Verkehrswende raus aufs Land. Das bedeutet aber auch, dass wir auf kleinen Nebenstrecken unterwegs sind – das wisst ihr! Leider kommt es immer wieder vor, dass es an Bahnübergängen zu Unfällen kommt und wir unfreiwillig Autos von der Schiene räumen.
In §19 der StVo ist das Verhalten am Bahnübergang klar geregelt. Kurz und knapp:
- Siehst du ein Andreaskreuz, haben Schienenfahrzeuge IMMER Vorrang – egal ob an Straße oder Feldweg, ob mit oder ohne Schranken.
- Wer sich einem Bahnübergang nähert, muss dies mit verminderter Geschwindigkeit tun und darf keine anderen Fahrzeuge mehr überholen.
- Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, Fußgänger in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert, ein rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden, die Schranken sich senken oder geschlossen sind, ein Bahnbediensteter Halt gebietet oder ein hörbares Signal, wie ein Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönt.
Wichtig!
Kann der Bahnübergang wegen des Straßenverkehrs nicht zügig und ohne Aufenthalt überquert werden, ist vor dem Andreaskreuz zu warten.
Also: immer links und rechts schauen, langsam an den Bahnübergang heranfahren, auf das Pfeifsignal lauschen und grundsätzlich Vorsicht walten lassen!
Danke.